1. Allgemeine Regeln für Fraktionen
1.1. Jede Fraktion muss sich an die allgemeinen Serverregeln sowie an dieses Fraktionsregelwerk halten.
1.2. Fraktionen müssen eine sinnvolle und realistische Rolle innerhalb der Spielwelt erfüllen.
1.3. Die Fraktionsleitung ist für das Verhalten und die Einhaltung der Regeln durch ihre Mitglieder verantwortlich.
1.4. Mitglieder einer Fraktion dürfen keine internen Informationen an Außenstehende weitergeben (Fraktionsleaking ist streng verboten).
1.5. Der Beitritt zu mehreren Fraktionen mit dem gleichen Charakter ist nicht erlaubt.
1.6. Ein Fraktionswechsel muss mit der Fraktionsleitung und der Serveradministration abgesprochen werden.
1.7. Neue Fraktionen müssen vor ihrer Gründung von der Administration genehmigt werden.
2. Kriminelle Fraktionen
2.1. Kriminelle Fraktionen (Gangs, Mafia, Kartelle etc.) dürfen keine sinnlosen Gewalttaten oder wahllosen Überfälle begehen („RDM“ ist verboten).
2.2. Fraktionskriege müssen vorab mit der Administration abgesprochen werden und benötigen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund.
2.3. Waffen- und Drogengeschäfte müssen realistisch ausgespielt werden.
2.4. Geiselnahmen, große Überfälle oder Attentate müssen mit der Administration abgestimmt werden.
2.5. Kriminelle Fraktionen dürfen keine unrealistischen Bündnisse mit staatlichen Fraktionen eingehen.
2.6. Das Nutzen von Fahrzeugen oder Waffen, die nicht zur Fraktionsstruktur passen, ist untersagt.
2.7. Überfälle auf andere kriminelle Organisationen müssen mit gutem RP-Hintergrund erfolgen.
3. Staatliche Fraktionen
3.1. Staatliche Fraktionen (Polizei, Rettungsdienst, Justiz etc.) müssen sich professionell und realistisch verhalten.
3.2. Korruption innerhalb staatlicher Fraktionen ist nur mit Genehmigung der Administration erlaubt.
3.3. Polizeieinsätze müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht zum reinen Frustspiel für andere Spieler führen.
3.4. Beamte dürfen ihre Dienstgewalt nicht missbrauchen oder sich unangemessen verhalten.
3.5. Rettungsdienste müssen sich auf ihre primären Aufgaben konzentrieren und dürfen nicht ohne Grund in kriminelle Machenschaften verwickelt werden.
3.6. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Fraktionen muss organisiert und strukturiert erfolgen.
4. Fraktionsstruktur und Aktivität
4.1. Jede Fraktion muss eine klare Hierarchie und Struktur besitzen.
4.2. Die Fraktionsleitung ist verantwortlich für die Organisation und Führung der Fraktion.
4.3. Inaktive Fraktionen oder Fraktionen, die wiederholt gegen die Regeln verstoßen, können von der Administration aufgelöst werden.
4.4. Fraktionsmitglieder müssen regelmäßig aktiv sein, um die Daseinsberechtigung der Fraktion zu gewährleisten.
4.5. Jede Fraktion muss einen festen Sitz (HQ) besitzen, der nicht ohne Grund gewechselt werden darf.
5. Strafen und Konsequenzen
5.1. Verstöße gegen das Fraktionsregelwerk können Verwarnungen, Ausschlüsse oder die Auflösung der Fraktion nach sich ziehen.
5.2. Einzelne Mitglieder, die gegen die Regeln verstoßen, können aus der Fraktion ausgeschlossen oder mit Serverbanns bestraft werden.
5.3. Bei schweren Verstößen behält sich die Administration das Recht vor, eine Fraktion ohne Vorwarnung zu schließen.
Fraktions Regelwerk

